Grünes Licht für Ihren Netzanschluss
VDE-AR-N 4110
Planen Sie mit einer dezentralen Erzeugungsanlage (EZA) Strom in das Mittelspannungsnetz einspeisen, kommen Sie um die VDE-AR-N 4110 nicht herum.
Seit dem 27. April 2019 ist diese technische Anschlussregel für die Planung und Errichtung, den Betrieb sowie Änderungen an Kundenanlagen der Typen B (135 kW ≤ PAmax ≤ 950 kW), Typ A (PAmax > 950 kW) und Typ C (Einzelnachweisverfahren) verpflichtend und als Mindeststandard juristisch bindend. Zielgruppe der Richtlinie sind vor allem Netz- und Anlagenbetreiber sowie Anlagen- und Komponentenhersteller.
Nachweisverfahren für das Mittelspannungsnetz
Das Mittelspannungsnetz versorgt über Strecken von bis zu 100 Kilometern typischerweise eine Region, ganze Städte oder mehrere Stadtteile mit elektrischer Energie. Für den Anschluss und den Betrieb einer EZA bildet die VDE-AR-N 4110 die technische Grundlage.
Unter die VDE-Anwendungsregel fallen das Drehstromnetz mit einer Netzfrequenz von 50 Hertz sowie Netzspannungen von mehr als einem bis einschließlich 52 Kilovolt. Dabei ist die Obergrenze leicht fließend, denn der Begriff Mittelspannung ist nicht genormt. So sind bis zu 60 Kilovolt möglich, zum Beispiel in Schleswig-Holstein.
Sie haben weitere Fragen zur VDE-Anwendungsregel? Diese beantworten wir gern und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme: buero@ge-cert.de.