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EZA-Konformitätserklärung für Anlagenbetreiber

Ein Anlagenzertifikat ist lediglich der Nachweis der richtlinienkonformen Elektroplanung des Netzanschlusses einer Erzeugungsanlage (EZA). Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Errichtung nach der Inbetriebsetzung der EZA fordern Netzbetreiber zusätzlich die sogenannte EZA-Konformitätserklärung an. Diese wird ebenfalls durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle wie die MKH Greenergy Cert GmbH ausgestellt.

Was wird bei der Konformitätserklärung geprüft?

Bei einer Konformitätserklärung wird die zur zertifizierten Planung konforme Errichtung der EZA überprüft und somit die praktische Erfüllung der gültigen Netzanschlussregeln bestätigt. Der Prüfungsumfang umfasst dabei u. a. die Umsetzung der:

  • Anforderungen aus dem/den Einheitenzertifikat(en)
  • Anforderungen aus dem/den Komponentenzertifikat(en)
  • Anforderungen aus dem Anlagenzertifikat (Funktionalität der Regelungs- und Schutzeinrichtungen, Parametrierung der Erzeugungseinheiten, Dimensionierung der Betriebsmittel, etc.)

Durch diesen Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber ist der gesetzlich geforderte Nachweisprozess für den Netzanschlusses einer EZA abgeschlossen.

Wann wird bei der Konformitätserklärung geprüft?

Gemäß den aktuell gültigen technischen Richtlinien (VDE-AR-N 4110, VDE-AR-N 4120) muss die Konformität einer EZA sechs Monate nach der Inbetriebsetzung der gesamten EZA, jedoch spätestens zwölf Monate nach der Inbetriebsetzung der ersten Erzeugungseinheit (EZE) beim Netzbetreiber eingereicht werden. Im Anschluss daran erhält der Anlagenbetreiber die endgültige Betriebserlaubnis seiner EZA.

Was ist wichtig bei der Inbetriebsetzungserklärung?

Die Konformitätserklärung basiert neben dem Anlagenzertifikat auf der Inbetriebsetzungserklärung der Erzeugungsanlage. Diese Dokumentation der Inbetriebsetzung wird entweder durch den Anschlussnehmer selbst oder durch eine von ihm beauftragte, qualifizierte Stelle zusammengestellt und im Anschluss daran der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt. Zu diesen Stellen gehören z. B. Elektroplaner oder Anlagenerrichter.

Wir beantworten Ihnen gern alle weiteren Fragen zur Konformitätserklärung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf: buero@ge-cert.de!